Zentrum - Gutscheine
"Der Gutschein" für das AARAUER 'EINKAUFSZENTRUM'
Die Generalversammlung ZENTRUM Aarau hat am 23. Februar 2011 beschlossen, dass alle Geschäfte und Restaurants in Aarau und Aarau Rohr die Gutscheine als Zahlungsmittel annehmen können. Es ist jedoch jedem Geschäft, das Nichtmitglied ist, vorbehalten, die Gutscheine zu akzeptieren. Fragen Sie jeweils bei der Kasse vor dem Zahlungsvorgang.
Kunden können keine Gutscheine gegen Bargeld umtauschen!
Hier klicken für die Mitgliedergeschäfte des ZENTRUMS Aarau
Gutscheine als Geschenk schenken liegt im Trend ...
- die Lösung für die schwierige Frage "Was soll ich schenken"
- so gut wie Bargeld
- Lädenübergreifend einsetzbar
- 3 Jahre Gültigkeit
- Kein Umtausch gegen Bargeld
ZENTRUMS Gutscheine Verkaufsstellen
- Coop Depositenkasse,Coop City Aarau Igelweid 17 5000 Aarau
- InfoAarau, Schlossplatz 1, 5000 Aarau
- Aargauische Kantonalbank, Bahnhofstrasse, 5000 Aarau
- Coiffure Riesen, Metzgergasse 9, 5000 Aarau
- Wirz Thalia, Hintere Vorstadt 18, 5001 Aarau
- für Externe: rechtzeitig bestellen unter info@zentrumaarau.ch gegen Vorauskasse
Bankkonto für die Überweisung bei Gutscheinbestellungen:
Neue Aargauer Bank
5001 Aarau
IBAN CH88 0588 1006 0288 3100 0
Zentrum Aarau
Sekretariat
5000 Aarau
PC-Konto der Bank: 50-1083-6
Informieren Sie uns auf info@zentrumaarau.ch über Ihre Überweisung und die Zustelladresse, dann werden wir nach Zahlungseingang die Gutscheine umgehend zustellen. Rechnen Sie jeweils Fr. 5.00 zusätzlich für die Zustellung per Einschreiben ein.
Auszug aus AGBs zu den Gutscheinen:
Rechlich gesehen ist der Erwerb eines Gutscheins ein Kaufvertrag, welcher in Art. 184ff OR geregelt ist. Grundsätzlich gilt in der Schweiz: "Wenn jemand einen Gutschein kauft, dann tut er dies unter den Bedingungen, unter welchen das Angebot verkauft wurde!" Dem Aussteller eines Gutscheins ist es freigestellt, die Gültigkeit und weitere Bedingungen des Gutscheins konkret zu bestimmen. Gutscheine können also zeitliche befristet werden.
Sind solche Rahmenbedingungen auf dem Gutschein vermerkt, so sind diese absult verbindlich. Wie bei jedem Vertragsabschluss gilt auch hier, dass der Verkäufer der Gutscheine die Rahmenbedingungen dem Käufer bereits vor Vertragsabschluss mitteilen oder zumindest die Möglichkeit zur Kenntnisnahme schaffen muss (Aufdruck Ausgabedatum und Gültigkeitsdauer). Werden Gutscheine vom Käufer an Dritte weitergegeben, so gelten für den Beschenkten die aufgedruckten Bedingungen.